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Wir stellten folgende Frage
an das Bayrische Staatsministerium der Justuiz sowie an den Bayrischen Landtag, als auch an den deutschen Bundestag, das Bundesverfassungsgericht, den bayrischen Verfassungsgerichtshof und den bayrischen Verwaltungsgerichtshof.
Dies war unsere Anfrage.......
07.01.2008
Die Stellungnahme erfolgte, - siehe nächster Link...
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige dringend von Ihnen folgende rechtsverbindliche Auskunft:
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Von welchen Personen sind Beschlüsse und Urteile von Gerichten zu unterschreiben?
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Haben Ausfertigungen von Urteilen und Beschlüssen identisch mit dem Original zu sein (mit Unterschrift), wenn nicht, wo ist hierfür die gesetzliche Grundlage zu finden?
Als oberstes Gesetzgebungsorgan für die Rechtsbelange der Justiz sind Sie zu allgemeinen Fragen zwingend zur Auskunft verpflichtet. Hierfür habe ich die international übliche Frist von 21 Tagen ab Zugang des Schreibens, mit dementsprechendem Fristende zum 28.01.2008 anberaumt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre rasche Auskunft
Mit freundlichen Grüßen
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