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Sehr geehrte Leser,
solange der Mensch urteilt, ist er auch nicht davor gefeit, Fehler zu machen, und wenn die Absicht auch noch so gut sein mag.
Es kann sogar sein, dass er umso dem Irrtum unterworfen ist, umso besser die Absicht ist, solange er dabei dem Urteil unterworfen ist.
Lassen wir also das Urteilen sein. Denn am Ende kommt es für ein friedliches Miteinander einzig und alleine darauf das WESEN des MENSCHEN zu achten, und zwar ganz gleich, wie auch immer sich dieses gestalten mag - ohne Urteil!
Einen Menschen dazu bringen zu wollen, anders zu sein, als er ist, ist jedoch Fremdbestimmung. Und Fremdbestimmung ist kein Recht - egal, wie diese sich gestalten und verkaufen mag.
Menschenrechte -
viele wollen sich darauf berufen, um eigene Rechte geltend zu machen.
Aber Menschenrechte sind keine eigenen Rechte.
Sie sind das Recht des Menschen,
im Einklang mit dem GESETZ zu sein!
Nichts weiter. Logisch. Denn ohne den Einklng mit dem Gesetz gibt es kein Recht.
Jedenfalls nicht, wenn man es im Absoluten betrachtet.
Und Recht ist nunmal ein absoluter Begriff.
Rechte, die nicht absolut und daher nicht unantastbar sind, sind keine Rechte.
Sie sind allenfalls Privilegien, die einem zugestanden werden können, oder auch nicht, von dem, der das Recht des Stärkeren für sich geltend macht und der daher schon nicht im Einklang mit dem Absoluten sein kann. Denn im Absoluten gibt es kein relatives Recht und kann es daher auch kein "Recht des Stärkeren" geben.
Nur im Einklang mit dem Gesetz ist im Absoluten betrachtet auch Recht.
Wer im absoluten Recht ist, so, wie die Natur es ist, der richtet, rechtet. klagt, sreitet und kämpft daher nicht. Worum auch?
Um ansolute Rechte, die einem ohnehin niemand nehmen oder geben kann außer eben die Natur?
Mit ihr kann man nicht streiten, denn die Natur hat nunmal immer Recht!
Wer hingegen rechtet, richtet, klagt, streite und kämpft, der hat prinzipiell nicht Recht. Er hat damit schon den Beweis erbracht, dass er nicht im Recht sein kann.
Wer aber nicht im Recht ist, ist im Unrecht.
Wer also rechtet, richtet, klagt, streitet und kämpft, kann nur im Unrecht sein.
Da Unrecht nicht Recht ist, kann es daher nicht das Recht des Menschen sein, zu rechten, richten, etc.
Die staatliche Gewalt ist dem Gesetz verpflichtet, welches das Recht schützt.
Sie ist daher auch der Rechtsordnung verpflichtet und somit dem höchsten und absoluten Recht und der Würde des Menschen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar....
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Unrecht ist nicht die Würde des Menschen.
Die staatliche Gewalt ist also dem, der rechtet, richtet, etc. nicht verpflichtet.
Sie ist aber dem verpflichtet, der das nicht tut.
Der aber erfüllt bedingungslos alle staatlichen Begehren.
Wie man es dreht und wendet, die staatliche Gewalt hat immer Recht obgleich sie diesem verpflichtet ist.
Ein Loch ist im Eimer...
Aber es gibt einen Ausweg. Wollt ihr mehr wissen?
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