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Das Leben "bedankt" sich bei allen, die dem Einklang mit den Gesetzmäßigkeitem der ihm zugrundeliegenden höchsten Ordnung nicht entgegen stehen damit, dass auch ihnen diese unveränderlichen Gesetzmäßigkeiten nicht entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist wohl, sich ihrer bewusst zu sein oder sich nichts anderes bewusst zu sein oder sich bewusst zu sein, was es bedeutet, ihnen Widerstand entgegen zu bringen und es nicht zu tun.
Da sich von den Gesetzmäßigkeiten der höchsten Ordnung nichts auszuschließen vermag,
auch nicht ein angeblicher "Zufall" oder eine angebliche "Willkür" und da wir sie nicht verändern können, bedeutet das demnach, dass jeder Wille, etwas (daran und an deren Wirkung) zu verändern ein Widerstand dagegen ist, der Einklang unöglich macht. Und da nichts sich aus ihrem Wirkungsbereich auszuschließen vermag, steht jeder Widerstand - gegen was auch immer - genau genommen dem Einklang mit den Gesetzmäßigkeiten des Lebensprinzips entgegen (dem freien Willen) und wirkt er gegen den, der ihn hat. Das bedeutet, es geht von einem selber aus, was auf einen zukommt. Irgendwie erleichternd und theoretisch nachvollziehbar. Wenn nur die praktische Umsetzung nicht so unendlich vielschichtig wäre, dass man den Überblick nicht so leicht behält. Oder muss man das gar nicht? Vielleicht muss man nur für alles andere blind werden, um das eine sehen zu können? Der eigene Wille jedenfalls führt nicht zum freien Willen.
Oft wird in "spirituellen Kreisen" von bedingungsloser Liebe gesprochen. Das heißt nichts anderes als bedingungslose Annahme und auch Hingabe, was sich mit dem "Eigenwillen" so überhaupt nicht vereinbart. Bedingungslose Annahme und Hingabe ist ohne jeden Widerstand. Bedingungslose Liebe scheint also gar nicht so einfach zu sein.
Unmöglich ist es, ihr zu entsprechen, wenn der "eigene" Wille sich meldet. Denn dieser ist zwangsläufig im Widerstand mit der bedingungslosen Annahme jeder Wirkung der universellen Gesetzmäßigkeiten obwohl auch er sich in Wahrheit nur dem Einklang mit dieser Wirkung entzieht, nicht aber der Wirkung selbst.
Wirklich frei ist nur der Wille im Einklang mit dem Gesetz. Ist der Wille hingegen nicht im Einklang, dann ist er im Widerstand mit dem Gesetz und bietet dann auch das Gesetz Widerstand, was nichts anderes bedeutet, als die unfreiwillige Unterwerfung unter das Gesetz. Da es ja unveränderbar ist, kann man es eben nicht ändern, man kann sich nur aussuchen, ob man es freiwillig annimmt oder unfreiwillig.
Der freie Wille ist bekanntlich die Würde des Menschen. Die gewaltsame Unterwerfung hingegen nicht. Jeder für sich bestimmt selbst. Keiner kann das für einen anderen tun.
Darum ist die Würde des Menschen unantastbar.
Ihr ist alle staatliche Gewalt verpflichtet. Das bedeutet nichts anderes, als dass jeder selbst bestimmt, ob und wie sehr er sich mit der staatlichen Gesetzgebung im Widerstand befindet - wieviel geistige "Gewalt" er ihr also entgegensetzt und dass es die Verpflichtung der Staatsgewalt ist, dem, vom Einzelnen ausgehenden Widerstand nicht mehr und nicht weniger entgegen zu setzen.
Will man den universellen Gesetzmäßigkeiten glauben, dann kann man an dem, was einem so (und in jeder anderen Weise) widerfährt, den eigenen Widerstand ablesen und sich in die Selbstverantwortung begeben. Und das wollen doch angeblich alle?
Aus dieser Perspektive gibt es keinen Schuldigen mehr, sondern eben nur die Wirkung der Gesetzmäßigkeit.
Betrachtet man die Menschheit als einen Gesamtorganismus, dann ist jeder Widerstand gegen dessen Lebensprinzipien, nämlich gegen die universellen Gesetzmäßigkeiten vergleichbar mit einer Zelle, die sich gegen den eigenen Körper auflehnt.
Je mehr Erfolg sie damit scheinbar hat und umso mehr Gleichgesinnte sie findet, umso größer ist der Schaden für den Gesamtorganismus und umso eher ruiniert sich die Aufständische Zelle ihren Lebensraum.
Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, bringt es nichts gutes, sich aufzulehnen, wenn es auch vermentlich der "Gerechtigkeit" dienen mag.
Ganz gleich, welche besondere Probleme und Chancen sich die Summe aller Bewohner der Erde gegenwärtig schafft, es ist eine Gesetzmäßigkeit, dass es uns mehr Chancen "bringen" wird, wenn wir unsere Aufmerksamkeit mehr auf sie richten als auf das, was wir als Probleme bewerten. Denn wo die Aufmerksamkeit ruht, da führt auch der Weg hin. Der Einklang mit der Gesetzmäßigkeit, dem das Leben folgt, ist der Schutz vor dem Missverständnis welches sich gegen das Leben richtet. Das ist im übrigen so auch bei der staatlichen Gesetzgebung, die im Einklang mit den rechtsstaatlichen Prinzipien dem Schutz des Lebens verpflichtet ist.
Entsprechend schützt prinzipiell betrachtet auch die staatlichen Gesetzgebung vor Missverständnissen, die sich gegen das Leben richten. Tut sie es nicht oder sieht es so aus, als tue sie es nicht, dann ist sie entweder nicht im Einklang mit den rechtsstaatlichen Prinzipien oder aber der, der es so erlebt, ist nicht im Einklang mit ihr. Warum wohl eher zweiteres zu vermuten ist, hat verschiedene Gründe... Zwei davon: 1. Dem Reinen ist alles rein. 2. Ein Fehler in dem System der Rechtsordnung ist wie ein abgebrochener Zahn in einem Räderwerk, weshalb ein solches Interesse wohl keinem Gesetzgeber zu unterstellen ist.
Hier ein Auszug aus dem Potsdamer Vertrag, der das auf andere Weise zum Ausdruck bingt:
Zitat: "Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen."
Und Frieden ist nunmal nicht mit Widerstand gegen unveränderliche Gesetzmäßigkeiten vereinbar.
Ist die Menschheit im Einklang mit den universellen Gesetzmäßigkeite, dann ist sie auch im Einklang mit dem Gesetz und umgekehrt. Den Einklang mit dem einen aber nicht mit dem andern lässt die Rechtsordnung nicht zu. Besteht dieser Einklang, dann kann nicht gleichzeitig auch die Gefangenschaft in der persönlichen "ich-bezogenen" Meinung bestehen und dann ist die persönliche Meinungen auch kein Grund zum Streit und sind Fiktionen nicht relevant. Denn universelle Gesetzmäßigkeiten sind sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner auf dem diese Meinungen sich dann treffen, wenn eben der Einklang mit dem Gesetz besteht.
Und kein eigener Nutzen rechtfertigt es, dafür Schadens (eines vermeintlich anderen) in Kauf zu nehmen.
Die Würde des Menschen ist im Einklang mit dem Gesetz und damit auch im Einklang mit der Staatsgewalt, da ja alle Staatsgewalt dieser Würde verpflichtet ist, wie oben schon beschrieben.
Persönliche Rechte lassen sich davon aber nicht ableiten, wie das irrtümlich oft versucht wird. Denn erstens ist die Würde des Menschen ein universelles Recht nnd zweitens wird der freie Wille nicht von der Staatsgewalt erteilt, sie kann ihn daher nicht geben und auch nicht nehmen. Sie ist nur verpflichtet, ihn zu achten und zu schützen, wobei ihr aus höchster Sicht ohnehin nichts anderes übrig bleibt, bedenkt man, dass das Gesetz auf höchster Ebene unveränderlich ist, womit auch alles unveränderlich ist, was mit ihm im Einklang ist und das ist der freie Wille. Nur in ihm erübrigt sich jeder Zwang zur Achtung. Hingegen ist das Erlebnis von Zwang der Beweis fehlenden Einklangs. So oder so kommt niemand am Gesetz vorbei. Die Frage ist nur ob mit oder ohne Widerstand.
Und das ist die Wahrheit. Ohne sie kein Recht. Ohne Irrtum kein Unrecht.
Anders geht es sich schon rein rechnerisch nicht aus.
Der Widerstand, den Du nach aussen gibst, ist der, den Du hast. Und was Du hast, wird Dir gegeben.
Kein esotherischer Schwachsinn! Nimm es beim Wort!
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