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  Freiheit mit dem Gesetz 26.04.2024 04:08 (UTC)
   
 

Das Leben "bedankt" sich bei allen, die dem Einklang mit den Gesetzmäßigkeitem der ihm zugrundeliegenden höchsten Ordnung nicht entgegen stehen damit, dass auch ihnen diese unveränderlichen Gesetzmäßigkeiten nicht entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist wohl, sich ihrer bewusst zu sein oder sich nichts anderes bewusst zu sein oder sich bewusst zu sein, was es bedeutet, ihnen Widerstand entgegen zu bringen und es nicht zu tun. 

Da sich von den Gesetzmäßigkeiten der höchsten Ordnung nichts auszuschließen vermag,
auch nicht ein angeblicher "Zufall" oder eine angebliche "Willkür" und da wir sie nicht verändern können, bedeutet das demnach, dass jeder Wille, etwas (daran und an deren Wirkung) zu verändern ein Widerstand dagegen ist, der Einklang unöglich macht. Und da nichts sich aus ihrem Wirkungsbereich auszuschließen vermag, steht jeder Widerstand - gegen was auch immer - genau genommen dem Einklang mit den Gesetzmäßigkeiten des Lebensprinzips entgegen (dem freien Willen) und wirkt er gegen den, der ihn hat. Das bedeutet, es geht von einem selber aus, was auf einen zukommt. Irgendwie erleichternd und theoretisch nachvollziehbar. Wenn nur die praktische Umsetzung nicht so unendlich vielschichtig wäre, dass man den Überblick nicht so leicht behält. Oder muss man das gar nicht? Vielleicht muss man nur für alles andere blind werden, um das eine sehen zu können? Der eigene Wille jedenfalls führt nicht zum freien Willen. 

Oft wird in "spirituellen Kreisen" von bedingungsloser Liebe gesprochen. Das heißt nichts anderes als bedingungslose Annahme und auch Hingabe, was sich mit dem "Eigenwillen" so überhaupt nicht vereinbart. Bedingungslose Annahme und Hingabe ist ohne jeden Widerstand. Bedingungslose Liebe scheint also gar nicht so einfach zu sein. 

Unmöglich ist es, ihr zu entsprechen, wenn der "eigene" Wille sich meldet. Denn dieser ist zwangsläufig im Widerstand mit der bedingungslosen Annahme jeder Wirkung der universellen Gesetzmäßigkeiten obwohl auch er sich in Wahrheit nur dem Einklang mit dieser Wirkung entzieht, nicht aber der Wirkung selbst.  


Wirklich frei ist nur der Wille im Einklang mit dem Gesetz. Ist der Wille hingegen nicht im Einklang, dann ist er im Widerstand mit dem Gesetz und bietet dann auch das Gesetz Widerstand, was nichts anderes bedeutet, als die unfreiwillige Unterwerfung unter das Gesetz. Da es ja unveränderbar ist, kann man es eben nicht ändern, man kann sich nur aussuchen, ob man es freiwillig annimmt oder unfreiwillig.

Der freie Wille ist bekanntlich die Würde des Menschen. Die gewaltsame Unterwerfung hingegen nicht. Jeder für sich bestimmt selbst. Keiner kann das für einen anderen tun.
Darum ist die Würde des Menschen unantastbar.  

Ihr ist alle staatliche Gewalt verpflichtet. Das bedeutet nichts anderes, als dass jeder selbst bestimmt, ob und wie sehr er sich mit der staatlichen Gesetzgebung im Widerstand befindet - wieviel geistige "Gewalt" er ihr also entgegensetzt und dass es die Verpflichtung der Staatsgewalt ist, dem, vom Einzelnen ausgehenden Widerstand nicht mehr und nicht weniger entgegen zu setzen.

Will man den universellen Gesetzmäßigkeiten glauben, dann kann man an dem, was einem so (und in jeder anderen Weise) widerfährt, den eigenen Widerstand ablesen und sich in die Selbstverantwortung begeben. Und das wollen doch angeblich alle?

Aus dieser Perspektive gibt es keinen Schuldigen mehr, sondern eben nur die Wirkung der Gesetzmäßigkeit. 

Betrachtet man die Menschheit als einen Gesamtorganismus, dann ist jeder Widerstand gegen dessen Lebensprinzipien, nämlich gegen die universellen Gesetzmäßigkeiten vergleichbar mit einer Zelle, die sich gegen den eigenen Körper auflehnt.

Je mehr Erfolg sie damit scheinbar hat und umso mehr Gleichgesinnte sie findet, umso größer ist der Schaden für den Gesamtorganismus und umso eher ruiniert sich die Aufständische Zelle ihren Lebensraum.

Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, bringt es nichts gutes, sich aufzulehnen, wenn es auch vermentlich der "Gerechtigkeit" dienen mag. 




Ganz gleich, welche besondere Probleme und Chancen sich die Summe aller Bewohner der Erde gegenwärtig schafft, es ist eine Gesetzmäßigkeit, dass es uns mehr Chancen "bringen" wird, wenn wir unsere Aufmerksamkeit mehr auf sie richten als auf das, was wir als Probleme bewerten. Denn wo die Aufmerksamkeit ruht, da führt auch der Weg hin. Der Einklang mit der Gesetzmäßigkeit, dem das Leben folgt, ist der Schutz vor dem Missverständnis welches sich gegen das Leben richtet. Das ist im übrigen so auch bei der staatlichen Gesetzgebung, die im Einklang mit den rechtsstaatlichen Prinzipien dem Schutz des Lebens verpflichtet ist.

Entsprechend schützt prinzipiell betrachtet auch die staatlichen Gesetzgebung vor Missverständnissen, die sich gegen das Leben richten. Tut sie es nicht oder sieht es so aus, als tue sie es nicht, dann ist sie entweder nicht im Einklang mit den rechtsstaatlichen Prinzipien oder aber der, der es so erlebt, ist nicht im Einklang mit ihr. Warum wohl eher zweiteres zu vermuten ist, hat verschiedene Gründe... Zwei davon: 1. Dem Reinen ist alles rein. 2. Ein Fehler in dem System der Rechtsordnung ist wie ein abgebrochener Zahn in einem Räderwerk, weshalb ein solches Interesse wohl keinem Gesetzgeber zu unterstellen ist.  

Hier ein Auszug aus dem Potsdamer Vertrag, der das auf andere Weise zum Ausdruck bingt:
Zitat: "Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen."

Und Frieden ist nunmal nicht mit Widerstand gegen unveränderliche Gesetzmäßigkeiten vereinbar.

Ist die Menschheit im Einklang mit den universellen Gesetzmäßigkeite, dann ist sie auch im Einklang mit dem Gesetz und umgekehrt. Den Einklang mit dem einen aber nicht mit dem andern lässt die Rechtsordnung nicht zu. Besteht dieser Einklang, dann kann nicht gleichzeitig auch die Gefangenschaft in der  persönlichen "ich-bezogenen" Meinung bestehen und dann ist die persönliche Meinungen auch kein Grund zum Streit und sind Fiktionen nicht relevant. Denn universelle Gesetzmäßigkeiten sind sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner auf dem diese Meinungen sich dann treffen, wenn eben der Einklang mit dem Gesetz besteht. 

Und kein eigener Nutzen rechtfertigt es, dafür Schadens (eines vermeintlich anderen) in Kauf zu nehmen. 

Die Würde des Menschen ist im Einklang mit dem Gesetz und damit auch im Einklang mit der Staatsgewalt, da ja alle Staatsgewalt dieser Würde verpflichtet ist, wie oben schon beschrieben. 

Persönliche Rechte lassen sich davon aber nicht ableiten, wie das irrtümlich oft versucht wird. Denn erstens ist die Würde des Menschen ein universelles Recht nnd zweitens wird der freie Wille nicht von der Staatsgewalt erteilt, sie kann ihn daher nicht geben und auch nicht nehmen. Sie ist nur verpflichtet, ihn zu achten und zu schützen, wobei ihr aus höchster Sicht ohnehin nichts anderes übrig bleibt, bedenkt man, dass das Gesetz auf höchster Ebene unveränderlich ist, womit auch alles unveränderlich ist, was mit ihm im Einklang ist und das ist der freie Wille. Nur in ihm erübrigt sich jeder Zwang zur Achtung. Hingegen ist das Erlebnis von Zwang der Beweis fehlenden Einklangs. So oder so kommt niemand am Gesetz vorbei. Die Frage ist nur ob mit oder ohne Widerstand. 


Und das ist die Wahrheit. Ohne sie kein Recht. Ohne Irrtum kein Unrecht. 

Anders geht es sich schon rein rechnerisch nicht aus.

Der Widerstand, den Du nach aussen gibst, ist der, den Du hast. Und was Du hast, wird Dir gegeben.
Kein esotherischer Schwachsinn! Nimm es beim Wort!

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  Die Zeit der Menschenrechte läuft ab!!!
  Tut Deine Pflicht !
Was machen wir Deutsche mit den Menschenrechten?

www.Menschenrechte.de.tl
Nur in Wahrheit ist eine Welt in Frieden und Harmonie möglich. Die Einhaltung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Die Vereinten Nationen haben die Menschenrechte geschaffen um ein Zeichen des Friedens für alle Völker in aller Nationen zu setzen.
Das geschriebene Recht und Gesetz genügt aber nicht, um dieses Ergebnis auch zu erreichen.
Wir alle,-jeder einzelne Mensch ist aufgerufen, für die Verwirklichung dieser Rechte, die auch zugleich die Pflicht ihrer Erfüllung aufwirft, einzustehen.
Haben Sie Sich schon je die 30 Artikel der Menschenrechte durchgelesen?
Sie sollten es tun,-es ist Ihre Pflicht als Bürger eines Landes, welches den internationalen Konventionen der Menschenrechte beigetreten ist.
Prüfen Sie für Sich, ob Ihr Land seinem Wort treu ist.
Die Einhaltung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der Staatlichen Gesetzgebung ist Voraussetzung für einen demokratisch geführten Staat.
Ist das Gebot der Rechtssicherheit nicht erfüllt, ist das ein sicheres Anzeichen für eine DIKTATUR, was nichts anderes bedeutet, als das mit der executiven Gewalt eines, mit den Geldern des Volkes finanzierten Mittels Recht gebeugt und gebrochen wird.
Die Schuld trifft das jeweilige Volk. "Schuld durch Unterlassung"!
Um dies zu vermeiden, ist es nach BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) Pflicht, sich seiner Rechte und Pflichten kundig zu halten.
Schon einmal mußte das Deutsche Volk sagen: "Davon haben wir nichts gewußt..."
Ich sage Ihnen, auch wenn es für viele nicht so aussieht, aber wir sind im Begriff, den selben Fehler zu wiederholen und werden wieder sagen,:"Das haben wir nicht gewußt!"
Übernehmen Sie Verantwortung.-jetzt!- und gehen Sie der Sache auf den Grund,-auch wenn es unbequem ist und man sich unbeliebt macht und Gefahr läuft, Schlimmes zu entdecken.
Sie werden erstaunt sein, was Sie entdecken und Sich wundern, wie Sie das alles übersehen konnten. Es ist eben nicht alles so, wie es in der Zeitung steht.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.." (Grundgesetz) woraus sich die Pflicht des Volkes ergibt, für die Einhaltung der Gesetze Sorge zu tragen.
Für den Fall, das Gesetze nicht eingehalten werden ergibt sich nach Artikel 20 Satz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland "Die Pflicht zum Widerstand" wenn die demokratische Grundordnung nicht anders wieder herzustellen ist.

Zugegeben, es ist ein unangenehmer Gedanke, Widerstand leisten zu müssen gegen etwas vermeindlich viel stärkeres.
Aber wäre es nicht viel schmerzhafter, sich ein weiteres Mal für Völkermord verantworten zu müssen?

Vielleicht muß es nicht so weit kommen, wenn rechtzeitig die Wahrheit ans Licht kommt. Setzen Sie sich für den Erhalt des Friedens ein und informieren Sie Sich. Mit logischem Denken kann man die Wahrheit entdecken.

Warum wurde das BundesBeamtenGesetz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt?

Und sagen Sie nicht, es gäbe keine BRD mehr, es hieße jetzt Deutschland.
Der Begriff "Deutschland" ist klar im Völkerrecht definiert und da gibt es nichts zu diskutieren.
BRD ist die offizielle Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland. Und die gibt es sehrwohl. Warum würde und sonst erzählt, unsere Verfassung sei das "Grundgesetz f ü r die Bundesrepublik Deutschland". Warum steht auf unserem Reisepass und auf dem Personalausweis ganz deutlich Bundesrepublik Deutschland?
Warum aber steht nicht Bundesrepublik Deutschland unter Nationalität?
Nach Gesetz muß die Staatsbürgerschaft den Namen des Staates wiedergeben.
Das Hoheitszeichen muß auf der ersten Seite zu sehen sein.

Prüfen Sie nach, wessen Hoheitszeichen da wirklich zu sehen ist.
Prüfen Sie, was unter "Nationalität" in Pässen von souveränen Staaten mit blauen Pässen steht. Hier ein paar Beispiele:
USA, England und Italien vor Beitritt zur EU, Norwegen, Finnland, Schweden...

Lesen Sie, was in den Bundesgesetzblättern steht und ob sich das mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt.
Warum werden die Bundesgesetzblätter immernoch zu Bonn erlassen, wo doch die Hauptstadt Deutschlands eindeutig Berlin ist?
Laut Völkerrecht hat die Gesetzgebung auszugehen von der
Hauptstadt eines Landes. (Was in der Hauptstadt eines Staates gilt, gilt für das gesamte Gebiet eines Staates...)
Das ist der Grund, weshalb es bei Kriegen immer um die Besetzung der Hauptstadt geht.
Das Grundgesetz wird uns immerhin als Rechtsgrundlage und seit 1990 sogar als Verfassung genannt.

Lesen Sie, was im Völkerrecht steht. Das Völkerrecht ist laut Grundgesetz Artikel 25 diesem überzuordnen und wirft besondere Rechte und Pflichten für jeden Bewohner des Bundesgebietes auf.
Halten Sie Sich an das Gesetz und erfüllen Sie Ihre Bürgerpflicht.
Die Voraussetzungen für eine gültige Verfassung für einen souveränen Statt sind auch im Völkerrecht zu lesen.
Prüfen Sie nach ob das Grundgesetz den Namen "Verfassung" nach geltendem Recht und Gesetz wirklich verdient hat.

Lesen Sie das Impressum des "Finanzamtes" auf der Seite der Finanzverwaltungagentur vom Bundesministerium. Fällt Ihnen was auf? Schauen Sie Sich die Intervalle genauer an, in denen die Vorstände wechseln. Was ist wohl der Grund dafür?

Genau wie wir können Ihnen die verantwortlichen Personen auch nicht alles sagen. Sie bemühen Sich sowieso schon nach Kräften, die Wahrheit über die Medien zu verbreiten, wenn auch versteckt.
Um sie zu erkennen, braucht man gewisse Voraussetzungen, die j e d e r Mensch, der lesen und denken kann erlangen kann, wenn er den o.g. Fragen nachgeht.
Zu Ihrer Erleichterung:
Laut Urteil von November 2008, also ganz aktuell hat das Sozialgericht in Berlin entschieden, daß es keine Wiedervereinigung gegeben haben kann, ein nicht mehr existentes Wirtschaftsgebiet, (DDR) sich nicht vereinigen kann mit einem Gebiet, welches durch vorherige Löschung des Geltungsbereiches nicht mehr definiert ist (die sog. alten Bundesländer und deren Verwaltung BRD). Prüfen Sie nach!

Wenn Sie den Frieden wollen, erkundigen Sie Sich von Sich aus nach den Gegebenheiten. Damit Sie nicht wieder sagen müssen, " Das haben wir nicht gewußt". Denn dann wird es zu spät sein.

Jeder Krieg ist nicht nur ein Verbrechen gegen die Menschenrechte, sondern auch ein Verbrechen gegen die Schöpfung Gottes und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Wer sich nicht kundig macht, macht sich schuldig!
  Vielleicht nicht gerade gegen uns!
Gesetze und Verfassung sind einzuhalten! Ganz und von allen. Auch vom "Gesetzgeber" ebenso, wie von Verwaltung und Justiz!
Die Rechtshirarchie muß dabei Beachtung finden.
Naturgesetze vor Völkerrecht,
Völkerrecht vor Staatsrecht,
Staatsrecht vor Landesrecht.
  Was tun, wenn dagegen verstoßen wird?
Jeder, auch wir Bürger haben die Pflicht, Gesetzen zu folgen entsprechend ihrere Rangordnung.
Entspricht ein Gesetz den internationalen Regeln des Völkerrechts nicht, so ist die Duldung dessen nicht rechtens.
Um das zu bemerken, haben wir die Pflicht, die Gesetze zu kennen.
Das ist Gesetz.
Vertrauen ist zwar gut, jedoch sollte man sich der Vertrauenswürdigkeit versichern.
  Was Ihr tun könnt:
Es ist ein sehr schönes Gefühl, gerade durchŽs Leben gehen zu können. Bleibt gerade und überlasst nicht die Herrschaft über Euer Leben anderen.
Wenn Ihr nicht wisst, wie, oder dadurch Schwierigkeiten bekommt, daß Ihr ehrlich bleibt, redet mit uns.

Schreiben Sie uns eine e-mail. Bitte setzen Sie "ALLES IST MÖGLICH" in den Betreff, (wegen der Übersicht). Vielen Dank und auf gute Zusammenarbeit!

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